Thomas Schwarz
Ihr Sachverständiger für fachlich kompetente Gutachten
Thomas Schwarz
Ihr Sachverständiger für fachlich kompetente Gutachten
Herzlich Willkommen auf meiner Internetpräsenz
Wenn es Ihnen um die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken geht, sind Sie hier richtig. Schauen Sie sich bitte um und gewinnen Sie einen ersten Eindruck. Ich würde mich über eine Kontaktaufnahme und ein unverbindliches Erstgespräch freuen.
Vom Einfamilienhaus bis zur Gewerbeimmobilie, es gibt viele Arten von Immobilien mit unterschiedlicher Nutzung die Gegenstand einer Bewertung sein können.
Auch der Anlass einer Bewertung kann sehr unterschiedlich sein. In vielen Fällen dient das Ergebnis einer Bewertung als Grundlage für eine weitere Entscheidung, wenn zum Beispiel eine Veräußerung bevorsteht oder ein Erbfall eintritt.
In jedem Fall ist die Ermittlung eines marktgerechten Preises von großer Bedeutung.
Gehen Sie auf Nummer Sicher – und rufen Sie mich an: 07940 6081 – oder senden Sie mir eine Nachricht an kontakt@schwarz-gutachten.de
Leistungen:
Mit einem Verkehrswertgutachten (§ 194 BauGB) können wir für Sie folgende Aufträge erledigen:
Vermögensfeststellungen, Vermögensauseinandersetzungen, Erbauseinandersetzung, Schenkungen, Übertragungen, Kauf- oder Verkaufsabsichten, Erbbauzinsanpassungen, Zwangsversteigerungen, Entschädigungsregelungen, Bestandsbewertung, Beleihungswerte für Finanzierungen, Steuerlich relevante Daten für Grundbesitzbewertung (Erbfall, Betriebsentnahme, Betriebsauflösung, Schenkung, u.a.)
Mit einem Kurzgutachten als Schätzgutachten können wir für Sie foglende Aufträge erledigen:
An- und Verkaufsentscheidung, Vermögensregelung, Erbauseinandersetzung, Wertfindung
Besondere Begriffe, die in Verbindung mit der Werteermittlung benutzt werden:
Verkehrswert (Marktwert) gemäß § 194 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.
Immobilienwert
Der geschätzte Betrag für den eine Immobilie zum Wertermittlungsstichtag verkauft werden könnte, wobei Käufer und Verkäufer im gewöhnlichen Geschäftsverkehr, ohne Präferenzen und voneinander unabhängig mit Sachverstand, Klugheit, Marktkenntnis und ohne Zwang handeln und nach einem angemessenen Vermarktungszeitraum entscheiden.
Gewöhnlicher Geschäftsverkehr
Unter dem gewöhnlichen Geschäftsverkehr versteht man den Immobilienhandel auf einem freien, wettbewerbsbestimmten Markt, wobei für die Entscheidungen nur objektive wirtschaftliche Maßstäbe, die Qualitätsmerkmale (Zustand) der Immobilie und die allgemeinen Wertverhältnisse der bewertungsstichtagsbezogenen Lage auf dem Immobilienmarkt maßgebend sind.
Kaufpreis und Wert
Der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr am wahrscheinlichsten zu erzielende Kaufpreis ist der Wert als statistischer Durchschnittswert einer Spanne. Der im Einzelfall ausgehandelte Kaufpreis muss nicht dem Wert entsprechen, da Einflüsse von Präferenzen oder Zufälligkeiten sowohl auf der Seite des Käufers als auch des Verkäufers nicht ausgeschlossen werden können.
Ortsbesichtigung
Eine Begehung vor Ort ist enorm wichtig für die Wertermittlung. Beim Ortstermin treffen sich Sachverständiger und Auftraggeber und besichtigen die Immobilie und ihre direkte Umgebung (rein visuelle Untersuchung). Der Sachverständige erfasst die Lagemerkmale sowie Erschließungs-, Versorgungs- und Entsorgungsgegebenheiten. Besonders interessieren ihn die Ausstattungsmerkmale und der baulichen Zustand des Objektes. Eine sorgfältige und genaue Vorgehensweise vor Ort bildet eine solide Grundlage für die Wertermittlung.